Diese Serviceplattform unterstützt Unternehmen bei der Suche nach offenen Hotels.
Vom 3.11.2020 bis mindestens Ende Februar ist das Betreten von Beherbergungsbetrieben zum Zweck der Inanspruchnahme von Dienstleistungen in ganz Österreich untersagt.
Ausgenommen von diesem Betretungsverbot sind:
- unaufschiebbare berufliche Gründe
- Betreuung und Hilfeleistung von unterstützungsbedürftigen Personen,
- Ausbildungszwecke gesetzlich anerkannter Einrichtungen
- Stillung eines dringenden Wohnbedürfnisses (z.B. wenn die eigene Wohnung aufgrund eines Wasserrohrbruchs unbewohnbar wird)
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